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Zertifiziert seit 2024
Die AZAV ist das Qualitätssiegel für Bildungsträger, die mit staatlicher Förderung arbeiten dürfen. Ohne AZAV-Zertifizierung kann kein Bildungsgutschein und keine QCG-Förderung bei einem Träger eingelöst werden.
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Zulassung nach §178 SGB III in Verbindung mit AZAV
Die AZAV wurde 2012 eingeführt, um sicherzustellen, dass staatliche Fördermittel nur an qualitätsgeprüfte Bildungsträger fließen. Die Zertifizierung wird von akkreditierten Stellen durchgeführt und muss regelmäßig erneuert werden — für Träger alle fünf Jahre, für Maßnahmen alle drei Jahre.
Für Sie als Unternehmer oder Arbeitssuchender bedeutet das: Wenn Sie einen Bildungsgutschein haben oder QCG-Förderung beantragen, können Sie diesen ausschließlich bei AZAV-zertifizierten Trägern einlösen. Die DMF ist seit 2024 zertifiziert.
Träger
KCM Digital GmbH
Marke
Deutsche Mitarbeiterförderung
Trägerzulassungs-Nr.
A2405007
Gültig bis
09.07.2027
Erstmalige Zertifizierung
10.07.2024
Sitz
Pforzheim (Baden-Württemberg)
Re-Zertifizierung Träger
Alle 5 Jahre
Re-Zertifizierung Maßnahmen
Alle 3 Jahre
Dokumentierte Prozesse für Planung, Durchführung und Evaluation aller Maßnahmen.
Nachweis der fachlichen und pädagogischen Eignung aller Dozenten.
Curricula müssen arbeitsmarktrelevant und methodisch fundiert sein.
Strukturierte Betreuung, Feedback-Systeme und individuelle Unterstützung.
Angemessene Lernumgebung — bei uns vollständig digital, daher IT-Infrastruktur-Audit.
Nachverfolgung der Teilnehmer-Entwicklung und Arbeitsmarkt-Integration.
Alle unsere Fortbildungen sind als Maßnahmen nach AZAV zugelassen und im KURSNET der Bundesagentur für Arbeit registriert.
Anwendungsorientierte Digitalisierung
Maßnahmenummer: A240500707
Digitales Marketing für den Handel
Maßnahmenummer: 647/145/24
Social Media Marketing & Videographie
Maßnahmenummer: 647/214/24
Fachkraft Vertrieb und Kundenkommunikation
Maßnahmenummer: A240500705
Die AZAV basiert auf § 176 ff. SGB III und regelt die Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung. Sie stellt sicher, dass:
Unsere Trägerzulassung wird alle fünf Jahre erneuert, die Maßnahmenzulassungen alle drei Jahre. Zwischen den Re-Zertifizierungen finden jährliche Überwachungsaudits statt.
Wir zeigen Ihnen gerne, wie unser AZAV-zertifizierter Prozess konkret abläuft.
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