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FAQ
Alles, was Sie über Förderung, Antragstellung und unsere Fortbildungen wissen müssen. Ohne Amtsdeutsch.
Förderung allgemein
Es gibt zwei Hauptwege: Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter weiterbilden wollen, und den Bildungsgutschein (BGS) für Arbeitssuchende. Beide können bis zu 100 % der Weiterbildungskosten decken.
Das QCG richtet sich an Unternehmen und fördert die Weiterbildung beschäftigter Mitarbeiter. Der Bildungsgutschein richtet sich an Arbeitssuchende oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen. Die Förderquelle ist dieselbe (Bundesagentur für Arbeit), aber der Antrags weg unterscheidet sich.
Die AZAV-Zertifizierung ist Pflicht. Ohne sie darf kein Bildungsträger staatliche Fördermittel annehmen. Sie garantiert, dass der Träger qualitätsgeprüft ist und die Weiterbildung den Standards der Bundesagentur entspricht.
Für Unternehmen
Grundsätzlich alle Unternehmen mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die Förderhöhe hängt von der Größe ab: Kleinstunternehmen (unter 10) erhalten bis zu 100 %, KMU (unter 250) bis zu 100 %, größere Unternehmen gestaffelt weniger.
Nach §82 SGB III in Verbindung mit dem Qualifizierungschancengesetz übernimmt die Bundesagentur für Arbeit bis zu 100 % der Lehrgangskosten und einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 % des Bruttoarbeitsentgelts während der Qualifizierungsphase. Die exakte Förderquote richtet sich nach Unternehmensgröße und Förderbedingungen. Eigenanteile entstehen für förderfähige Maßnahmen nicht — die Antragstellung übernehmen wir als zertifizierter Bildungsträger.
Von der Erstberatung bis zum Förderbescheid vergehen in der Regel 2-6 Wochen. Ihr persönlicher Zeitaufwand beträgt etwa eine Stunde — den Rest übernehmen wir.
Für Arbeitssuchende
Nein. Du kannst den Bildungsgutschein auch bekommen, wenn du noch arbeitest, aber dein Job gefährdet ist. Melde dich frühzeitig arbeitssuchend — nicht erst arbeitslos.
Ja. Für die Dauer der Fortbildung stellen wir dir ein Leihgerät zur Verfügung — komplett kostenlos. Nach Abschluss gibst du es zurück.
Ja. Während einer vom Arbeitsamt genehmigten Weiterbildung wird dein Arbeitslosengeld weitergezahlt. Die Fortbildung verlängert deinen Anspruch nicht, aber sie unterbricht ihn auch nicht.
Fortbildungen
Etwa 15 Stunden pro Woche. Die Zeiteinteilung ist flexibel — du lernst online und bestimmst selbst, wann du arbeitest.
Die Fortbildungen sind zu 100 % online. Es gibt keine Pflicht-Präsenztermine. Optionale Vor-Ort-Events sind geplant, aber nicht verpflichtend.
Sie erhalten ein Trägerzertifikat der Deutschen Mitarbeiterförderung, das die erfolgreich absolvierten Module und Inhalte detailliert dokumentiert. Die Maßnahme selbst ist nach AZAV zertifiziert — das ist die Grundlage für die Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz (QCG) oder den Bildungsgutschein (BGS). Trägerzertifikate sind branchenüblich für geförderte Maßnahmen und werden von Arbeitgebern anerkannt.
Weiterführend
Wenn die Antworten oben sitzen, sind diese drei Schritte typischerweise die nächsten.
In 2 Minuten zeigen wir, wie viel die Bundesagentur für Ihr Unternehmen übernimmt.
Zum Förderkalkulator →
Vier AZAV-Programme: KI, Vertrieb, E-Commerce, Social Media — modular kombinierbar.
Alle Fortbildungen →
In 90 Minuten den QCG-Antragsprozess Schritt für Schritt verstehen — kostenfrei.
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Senden Sie uns Ihre Frage direkt — wir antworten innerhalb von 24 Stunden.
Frage stellenAZAV-zertifizierter Bildungsträger nach §178 SGB III