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Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III)
Das Qualifizierungschancengesetz übernimmt bis zu 100 % der Weiterbildungskosten und erstattet 75 % des Bruttolohns während der Fortbildung. Ihr einziger Aufwand: eine Stunde Ihrer Zeit.
Ihre Vorteile
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt die Lehrgangskosten — bis zu 100 % für Kleinunternehmen unter 50 Beschäftigten.
Während der Fortbildung gibt es einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt — bis zu 75 % bei Kleinunternehmen, je nach Größe gestaffelt.
Ein 45-Minuten-Gespräch plus kurze Eckdaten. Den kompletten Antrag und Schriftverkehr übernehmen wir.
Nur zertifizierte Träger dürfen staatliche Förderung annehmen. Wir sind es seit 2024.
Der Ablauf
Wir übernehmen den kompletten Antragsprozess. Sie investieren eine Stunde — wir kümmern uns um den Rest.
In 45 Minuten klären wir Ihre Situation, prüfen die Förderfähigkeit und identifizieren die passende Fortbildung.
Sie übermitteln uns die Basisdaten Ihrer Mitarbeiter. Wir erstellen alle Antragsunterlagen.
Wir reichen den Antrag bei der Bundesagentur ein und führen den kompletten Schriftverkehr.
Nach Genehmigung erhalten Sie den Bescheid. Die Fortbildung kann beginnen.
Förderung im Überblick
Drei Zahlen, die zeigen, wie groß die Förderung tatsächlich ausfallen kann. Den exakten Wert für Ihr Unternehmen berechnen Sie in zwei Minuten.
Lehrgangskosten übernommen
Nach §82 SGB III bei kleinen Unternehmen
Lohnkostenzuschuss
Während der Qualifizierungsphase
Maximaler Förderbetrag
Pro Unternehmen und Jahr
Der Kalkulator nutzt Ihre Unternehmensgröße und Mitarbeiteranzahl — keine E-Mail-Pflicht.
Häufige Fragen
Die wichtigsten Fragen zum Qualifizierungschancengesetz — direkt und ohne Behördendeutsch beantwortet.
Alle FAQ ansehen →Grundsätzlich alle Unternehmen mit sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Die Förderhöhe ist nach Größe gestaffelt: unter 50 Beschäftigte erhalten bis zu 100 % der Lehrgangskosten, 50–499 Beschäftigte bis zu 50 %, ab 500 Beschäftigte bis zu 25 %. Bei Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung steigen die Sätze um zusätzliche 5 Prozentpunkte.
Nein, auch Teilzeitkräfte sind förderfähig. Entscheidend ist die Sozialversicherungspflicht. Bei Teilzeit wird der Lohnkostenzuschuss anteilig berechnet.
In der Regel 2-4 Wochen nach Antragsstellung. Bei vollständigen Unterlagen oft schneller. Wir empfehlen, den Antrag mindestens 6 Wochen vor gewünschtem Start zu stellen.
Ja, und das ist sogar sinnvoll. Gruppenanmeldungen beschleunigen den Prozess und ermöglichen teaminternes Peer-Learning. Es gibt keine Obergrenze pro Unternehmen.
AZAV-zertifizierter Bildungsträger
Zugelassen nach §178 SGB III · Trägerzulassungs-Nr.: A2405007
Mitglied im BVMW
Bundesverband mittelständische Wirtschaft
Lassen Sie uns in 45 Minuten klären, ob und in welcher Höhe das QCG für Ihr Unternehmen infrage kommt. Kein Verkaufsgespräch.
Kostenfreies Erstgespräch buchenAZAV-zertifizierter Bildungsträger nach §178 SGB III