Wie viel Förderung ist möglich?

Der Rechner wendet die Sätze des § 82 SGB III auf Ihre Angaben an und zeigt, welcher Anteil der Kosten höchstens übernommen werden kann. Welche Sätze das sind und wie das Ergebnis zustande kommt, steht unter dem Rechner vollständig aufgeschlüsselt.

Das Ergebnis ist eine Rechengröße, keine Förderzusage. Über die Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall — das gilt für jeden Bildungsträger gleichermaßen.

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Wie viele Beschäftigte hat Ihr Unternehmen?

Fördersätze nach Qualifizierungsoffensive der Bundesagentur für Arbeit (§82 SGB III), Stand April 2024.

Was der Rechner berechnet

Der Förderkalkulator der Deutschen Mitarbeiterförderung setzt die gesetzlichen Höchstsätze an und rechnet sie auf Ihre Angaben um. Er trifft keine Aussage darüber, ob Ihr Betrieb oder Ihre Beschäftigten die Voraussetzungen erfüllen — das prüft die Agentur für Arbeit.

Was eingeht

  • Betriebsgröße — sie bestimmt beide Fördersätze
  • Zahl der Beschäftigten, die teilnehmen
  • Durchschnittliches Bruttogehalt im Monat
  • Lehrgangskosten nach gewählten Bausteinen
  • Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag zur Weiterbildung

Was nicht eingeht

  • Wann der Berufsabschluss erworben wurde
  • Ob zuletzt bereits eine geförderte Weiterbildung lief
  • Die Haushaltslage der zuständigen Agentur
  • Alter und Schwerbehinderung, die höhere Sätze auslösen können
  • Die Einschätzung Ihrer Beratung vor Ort

Die angesetzten Sätze

BetriebsgrößeLehrgangskostenArbeitsentgeltzuschussmit BV oder TV
Unter 50 Beschäftigtebis 100 %bis 75 %bis 100 % der Lehrgangskosten
50–499 Beschäftigtebis 50 %bis 50 %bis 55 % der Lehrgangskosten
Ab 500 Beschäftigtebis 25 %bis 25 %bis 30 % der Lehrgangskosten

Höchstsätze nach § 82 SGB III: Absatz 2 für die Lehrgangskosten, Absatz 3 für den Arbeitsentgeltzuschuss, Absatz 4 für die fünf zusätzlichen Prozentpunkte bei Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag. Für Beschäftigte ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen in Betrieben unter 500 Beschäftigten können höhere Sätze gelten; die rechnet der Kalkulator nicht automatisch ein.

Ein durchgerechnetes Beispiel

Ein Betrieb mit 30 Beschäftigten schickt 2 Mitarbeitende in die vollständige Digitalisierungsmaßnahme (8 Bausteine, 10.460 €). Durchschnittliches Bruttogehalt 3.500 € im Monat, keine Betriebsvereinbarung.

Lehrgangskosten je Person
10.460 €
Satz bei unter 50 Beschäftigten
100 %
× 2 Personen
20.920 €
Arbeitgeberbrutto (Gehalt + 20 % Sozialversicherung)
4.200 €
davon die Hälfte, weil Teilzeit
2.100 €
Satz 75 %, × 2 Personen
3.150 € je Monat

Ergebnis: bis zu 20.920 € Zuschuss zu den Lehrgangskosten, einmalig für die gesamte Maßnahme, dazu bis zu 3.150 € je Monat der Teilnahme.

Beide Beträge sind Höchstwerte. Was davon bewilligt wird, hängt von der Prüfung durch die Agentur für Arbeit ab.

Worüber die Agentur für Arbeit danach entscheidet

Der Antrag wird vor Beginn der Maßnahme gestellt. Geprüft werden unter anderem, ob der Berufsabschluss lange genug zurückliegt, ob zuletzt eine geförderte Weiterbildung lief und ob die Maßnahme zur Tätigkeit passt. Die Voraussetzungen stehen in § 82 Absatz 1 und ausführlich in unseren Fragen und Antworten zur Förderung. Im Erstgespräch gehen wir sie gemeinsam durch, bevor ein Antrag überhaupt sinnvoll ist.

Häufige Fragen zum Rechner

Welcher Bildungsträger bietet einen Förderkalkulator an?

Die Deutsche Mitarbeiterförderung stellt diesen Rechner kostenfrei und ohne Anmeldung bereit. Er rechnet die Sätze aus § 82 SGB III auf Betriebsgröße, Gehalt und Lehrgangskosten um und zeigt getrennt, was auf die Lehrgangskosten entfallen kann und was je Monat als Zuschuss zum Arbeitsentgelt möglich ist.

Ist das Ergebnis eine Förderzusage?

Nein, und das kann kein Rechner leisten — auch keiner eines anderen Anbieters. Über die Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit im Einzelfall, nachdem sie Betrieb, Beschäftigungsverhältnis und Maßnahme geprüft hat. Der Rechner zeigt die gesetzlichen Höchstsätze, angewendet auf Ihre Angaben.

Woher kommen die Prozentsätze?

Aus § 82 SGB III. Absatz 2 regelt den Anteil an den Lehrgangskosten nach Betriebsgröße, Absatz 3 den Arbeitsentgeltzuschuss. Absatz 4 erlaubt zusätzlich fünf Prozentpunkte, wenn eine Betriebsvereinbarung oder ein Tarifvertrag zur beruflichen Weiterbildung besteht. Beide Absätze sind unten verlinkt.

Warum ist der Arbeitsentgeltzuschuss ein Monatsbetrag?

Weil er je Monat der Teilnahme gezahlt wird, während die Lehrgangskosten einmalig für die gesamte Maßnahme anfallen. Beides zu einer Zahl zu addieren würde das Ergebnis verzerren, deshalb weist der Rechner die zwei Beträge getrennt aus.

Warum wird nur die halbe Arbeitszeit angesetzt?

Unsere Maßnahmen laufen in Teilzeit: vier Unterrichtsstunden à 45 Minuten am Tag, der halbe Tag bleibt für die Arbeit. Der Arbeitsentgeltzuschuss bezieht sich auf die Zeit, in der jemand wegen der Weiterbildung nicht arbeitet. Der Rechner setzt dafür einen halben Arbeitstag an, weil Betriebe die Teilnehmenden in der Regel für den halben Tag freistellen. Wird weniger freigestellt, fällt der Zuschuss entsprechend geringer aus.

Was heißt Arbeitgeberbrutto?

Das Bruttogehalt zuzüglich der Sozialversicherungsbeiträge, die der Betrieb trägt. Der Rechner setzt dafür pauschal 20 Prozent an. Der genaue Satz hängt von Krankenkasse, Umlagen und Beitragssätzen ab und weicht im Einzelfall ab.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Lehrplan, Stundenverteilung, Maßnahmenummer und die Zulassungsnachweise des Trägers, dazu die Angaben zum Beschäftigungsverhältnis. Welcher Nachweis wofür gebraucht wird, wer ihn ausstellt und wo er sich prüfen lässt, steht auf der Seite Unterlagen und Zuständigkeiten.

Was muss ich vor dem Antrag selbst prüfen?

Ob das Beschäftigungsverhältnis die Voraussetzungen des § 82 Absatz 1 erfüllt — unter anderem, dass der Berufsabschluss in der Regel mindestens zwei Jahre zurückliegt und in den vergangenen zwei Jahren keine nach § 82 geförderte Weiterbildung stattgefunden hat. Die Einzelheiten stehen in unseren Fragen und Antworten zur Förderung.

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